Geschäftsnummer: | 23.1010 |
Eingereicht von: | Romano Marco |
Einreichungsdatum: | 15.03.2023 |
Stand der Beratung: | |
Zuständigkeit: | Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation |
Schlagwörter: | Privaten; Radio; Bundesrat; Einnahmen; Fernsehsender; Aufgr; Ausgeschütteten; Angepasst; Aussichten; Kommenden; Jahre; Liquiditätsbestand; Verwendet; Sender; Nutzniesser; Erhöht; Beurteilt; Tatsache; Geplanten; Verteilschlüssels; BAKOM; Regionalfernsehen; -radios; Massiven; Senkung; Gebührenanteile; Ausmass; Allerdings; Mediengebühr; Erhöhen |
Der Bundesrat beschloss am 17. April 2020, den Anteil der SRG an der Medienabgabe dauerhaft um 50 Millionen Schweizer Franken auf 1,25 Milliarden, um den Rückgang der Werbung zu kompensieren, zu erhöhen. Er teilte damals mit, aufgrund der leicht höheren Einnahmen stünden auch den privaten Radio- und Fernsehsendern mehr Mittel aus dem Gebührentopf zur Verfügung. Auf eine vergleichbare Kompensation privaten Radio- und Fernsehveranstalter verzichtete er allerdings.
1. Wie stark haben sich die Einnahmen aus der Mediengebühr erhöht und in welchem Ausmass wurden die an die privaten Radio- und Fernsehsender ausgeschütteten Mittel angepasst? Wie sind die Aussichten für die kommenden Jahre?
2. Wofür wird der hohe Liquiditätsbestand (Ende 2022: 357 Mio CHF) verwendet? Können auch die privaten Sender Nutzniesser sein oder nur die SRG?
3. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass es aufgrund eines geplanten neuen Verteilschlüssels des BAKOM ab 2025 bei sehr vielen Regionalfernsehen und -radios sogar zu einer massiven Senkung der Gebührenanteile kommen dürfte?